Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma ITSM HealthCare GmbH,
Bonner Talweg 55, 53113 Bonn - im Folgenden "ITSM HealthCare" genannt –
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) regeln die Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen und Lieferungen der Vertragsparteien. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote von der ITSM HealthCare, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
- Lieferungen, Leistungen und Angebote von der ITSM HealthCare erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige kundenseitige Bedingungen erkennt die ITSM HealthCare nicht an, auch wenn ihre Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
- Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. Angebot und Vertragsschluss
- Alle Angebote von der ITSM HealthCare sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die ITSM HealthCare innerhalb von sieben Tagen nach Zugang annehmen.
- Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen der ITSM HealthCare und dem Kunden ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von der ITSM HealthCare vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
- Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von der ITSM HealthCare nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
- Angaben von der ITSM HealthCare zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie die Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch mindestens gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Dies betriff insbesondere auch technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Geschäftssitz der ITSM HealthCare zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend.
- Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise von der ITSM HealthCare zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise von der ITSM HealthCare (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).
- Kosten aus Sonderleistungen sowie Leistungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben oder nicht nachprüfbarer Mängelrügen oder unsachgemäßen Systemgebrauchs sind vom Kunden zu tragen.
- Mehrleistungen, Sonderleistung oder die Lieferung sonstigen Zubehöres werden von der ITSM HealthCare zu den jeweiligen Listenpreisen gesondert berechnet.
- Mit Gegenansprüchen kann der Kunde weder aufrechnen noch wegen dieser Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche.
4. Rechteeinräumung bei Lieferung von Software
- Die Überlassung von Software erfolgt nach Maßgabe dieser Ziff. 4., soweit keine anderweitige Regelung getroffen.
- Für Software, an der die ITSM HealthCare nur ein abgeleitetes Nutzungsrecht besitzt und die keine Open Source Software ist, gelten zusätzlich und vorrangig die zwischen der ITSM HealthCare und ihrem Lizenzgeber vereinbarten Nutzungsrechte und Nutzungsbedingungen auch im Verhältnis zwischen der ITSM HealthCare und dem Kunden. Die ITSM HealthCare weist den Kunden auf die ihn betreffenden Nutzungsrechte und Nutzungsbedingungen hin und macht sie ihm auf sein Verlangen zugänglich.
- Im Übrigen erhält der Kunde an der von der ITSM HealthCare gelieferten Software ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Vertragssoftware in dem im Vertrag und dem Lizenzschein eingeräumten Umfang. Das Nutzungsrecht ist auf den vereinbarten Zeitraum zeitlich befristet, bei einer mietweisen Überlassung der Software ist das Nutzungsrecht auf den vereinbarten Mietzeitraum befristet, in Ermangelung einer Regelung gilt ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht als vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, gilt das Nutzungsrecht allein im Land des Lieferorts der Hardware. Beim Kauf der Software stehen vor vollständiger Bezahlung des Entgelts gemäß Ziff. 3. dieser AGB sämtliche Datenträger sowie die übergebene Benutzerdokumentation unter Eigentumsvorbehalt. In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die gemietet oder erworbene Vertragssoftware zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Abs. 4(h) bleibt unberührt.
- Das Nutzungsrecht an der Software gilt nur für die vertraglich vereinbarte oder in der Auftragsbestätigung aufgeführte Anzahl von Arbeitsplätzen und für die dort bestimmte Anzahl von Benutzern. Zur Nutzung der Software an mehreren Geräten oder zeitgleich an mehreren Arbeitsplätzen bedarf es insoweit der Vereinbarung eines Nutzungsrechts, welches die Anzahl der Geräte und/oder Arbeitsplätze und /oder Benutzer festlegt, an bzw. von denen die Software genutzt werden darf. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung darf der Kunde die Vertragssoftware nur auf jeweils einem Gerät installieren und nur auf einem Arbeitsplatz gleichzeitig nutzbar machen (Einzellizenz). Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Vertragssoftware, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Kunden. Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach dem vom Vertrag vorausgesetzten Zweck.
- In Fällen, in denen dem Kunden lediglich ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht eingeräumt wird, darf der Kunde die Software nur mit der in den Vertragsunterlagen genannten Hardware nutzen. Sofern eine solche Nennung den Vertragsunterlagen nicht zu entnehmen ist, ist das Nutzungsrecht auf die zusammen mit der Software gelieferte Hardware beschränkt.
- Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie zu erstellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist. Der Kunde wird auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk des Herstellers sichtbar anbringen.
- Der Kunde ist ausschließlich dann berechtigt, die Vertragssoftware zu dekompilieren und zu vervielfältigen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die ITSM HealthCare dem Kunden die hierzu notwendigen Informationen auf Anforderung nicht innerhalb angemessener Frist zugänglich gemacht hat.
- Der Kunde ist berechtigt, die ihm von der ITSM HealthCare eingeräumten Nutzungsrechte auf einen Dritten unter Übergabe des Lizenzscheins und der Dokumentation dauerhaft zu übertragen. Soweit dem Kunden die Software jedoch nicht zu Zwecken der gewerblichen Weiterveräußerung überlassen wurde, darf der Kunde die Software nur zusammen mit dem Gerät, auf das das Nutzungsrecht beschränkt ist, weitergeben. Eine Aufspaltung erworbener Lizenzvolumenpakete ist nicht zulässig.
5. Eigentumsvorbehalt
- Die Gegenstände von Vertrag und Lieferung (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum der ITSM HealthCare bis alle Forderungen erfüllt sind, die uns gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Soweit nur Nutzungsrechte an Software eingeräumt werden, gilt Ziff. 5. dieser AGB für zu übergebende Datenträger entsprechend. Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, hat die ITSM HealthCare das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, nachdem die ITSM HealthCare eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Sofern die ITSM HealthCare die Vorbehaltsware zurücknimmt, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn die ITSM HealthCare die Vorbehaltsware pfändet. Zurückgenommene Vorbehaltsware darf die ITSM HealthCare verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die der Kunde der ITSM HealthCare schuldet, nachdem die ITSM HealthCare einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen hat.
- Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern.
- Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf das Eigentum von der ITSM HealthCare hinweisen und muss der ITSM HealthCare unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit die ITSM HealthCare ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte die der ITSM HealthCare in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.
- Wenn der Kunde dies verlangt, ist die ITSM HealthCare verpflichtet, die der ITSM HealthCare zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert der offenen Forderungen gegen den Kunden um mehr als 10% übersteigt. Die ITSM HealthCare darf dabei jedoch die freizugebenden Sicherheiten auswählen.
6. Lieferung und Lieferzeit
- Lieferungen erfolgen ab unserem Geschäftssitz. Es sei denn es handelt sich um Ware bei der die ITSM HealthCare nur als Reseller auftritt, z.B. im Rahmen der „sicheren Lieferkette“. Dann erfolgt die Lieferung ab Hersteller.
- Auszuliefernde Programme werden auf im Leistungsschein zu spezifizierenden Datenträgern überlassen. Soweit kein Leistungsschein für Hard- und/oder Software vorliegt, erfolgt die Auslieferung in branchenüblicher Art.
- Die von der ITSM HealthCare in Aussicht gestellten Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
- Soweit die ITSM HealthCare bei ihrer Leistungserbringung von Dritten abhängig ist, erfolgt ein Vertragsschluss stets unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der jeweiligen Leistung. Sollte diese Leistung nicht verfügbar sein, steht der ITSM HealthCare ein Kündigungsrecht zu. In einem solchen Fall informiert die ITSM HealthCare den Kunden über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich und erstattet bisher angefallene Leistungen dem Kunden.
- Die ITSM HealthCare kann – unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen der ITSM HealthCare gegenüber nicht nachkommt.
- Alle Liefertermine stehen außerdem unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung der ITSM HealthCare. Sie beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung durch die ITSM HealthCare und verlängern sich vorbehaltlich aller Rechte von der ITSM HealthCare um die Zeit, in der der Kunde in Zahlungsverzug ist.
- Die ITSM HealthCare haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die die ITSM HealthCare nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der ITSM HealthCare die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die ITSM HealthCare zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der ITSM HealthCare vom Vertrag zurücktreten.
- Die ITSM HealthCare ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, die ITSM HealthCare erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
- Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß Ziff. 10. dieser AGB trotz Fristsetzung und Kündigungsandrohung nicht nach, so kann die ITSM HealthCare den Vertrag mit dem Kunden kündigen; die ITSM HealthCare wird hierbei von ihrer vertraglichen Leistungspflicht frei. Außerdem ist die ITSM HealthCare in diesem Fall berechtigt, alle bis zum Kündigungszeitpunkt entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
- Gerät die ITSM HealthCare mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von der ITSM HealthCare auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziff. 9. dieser AGB beschränkt.
7. Erfüllungsort, Versand und Verpackung, Gefahrübergang
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bonn, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet die ITSM HealthCare auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.
- Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen der ITSM HealthCare.
- Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die ITSM HealthCare noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und die ITSM HealthCare dies dem Kunden angezeigt hat.
8. Gewährleistung, Sachmängel
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 478, 479 und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die ITSM HealthCare oder ihrer Erfüllungsgehilfen und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
- Aufgrund der Vielzahl von in der Praxis auftretenden Daten- und Bedienungskonstellationen sowie von Bedienungsfehlern kann die völlige Mängelfreiheit der Soft- und Hardware niemals völlig ausgeschlossen werden. Der Kunde nimmt von diesem Umstand hiermit Kenntnis.
- Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Waren auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden üblicherweise ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Derartige offensichtliche Mängel sowie erhebliche leicht sichtbare Beschädigungen von Leistungsteilen sind der ITSM HealthCare innerhalb von einer Woche ab Lieferung, im Übrigen unverzüglich nach Mangelfeststellung schriftlich mitzuteilen und als Mängel zu rügen.
- Auftretende Mängel teilt der Kunde der ITSM HealthCare umgehend mit einer kurzen Beschreibung des Mängelbildes mit. Soweit für Mängel nur Fehlerbilder erkennbar sind, sind diese so genau wie möglich schriftlich mitzuteilen.
- Mitgeteilte und reproduzierbare Mängel der von der ITSM HealthCare entwickelten Softwareprodukte wird die ITSM HealthCare in angemessener Frist durch Übergabe und Installation einer neuen Programmversion beseitigen.
- Lassen sich gerügte Mängel bei Überprüfung nicht feststellen oder sind Fehler auf eine fehlerhafte Bedienung oder auf Störung zurückzuführen, die die ITSM HealthCare nicht zu vertreten hat, trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung.
- Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung der ITSM HealthCare den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
- Bei Mängelrügen ist der Kunde nach unserer Wahl verpflichtet, die fehlerhafte Ware zur Besichtigung bereitzuhalten oder auf unsere Kosten zur Untersuchung zu versenden. Mängel werden nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt.
- Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von der ITSM HealthCare, kann der Kunde unter den in Ziff. 9. dieser AGB bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
- Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.
9. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
- Die Haftung der ITSM HealthCare auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug,
mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziff. 9. eingeschränkt.
- Die ITSM HealthCare haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
- Soweit die ITSM HealthCare gemäß Ziff. 9(b) dieser AGB dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die ITSM HealthCare bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
- Die ITSM HealthCare haftet für die Rekonstruktion von Daten des Kunden nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen, dass die Daten vom Kunden ausreichend aktuell und vollständig gesichert wurden und eine Rekonstruktion mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von ITSM HealthCare.
- Soweit die ITSM HealthCare technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem der ITSM HealthCare geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
- Die Einschränkungen dieser Ziff. 9. gelten nicht für die Haftung der ITSM HealthCare wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz
10. Pflichten des Kunden
- Der Kunde hat bei Einsendung zu reparierender Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Die ITSM HealthCare übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden. Kosten der Datensicherung sowie Neuinstallation von Software oder der Geräte selbst bezüglich der zu reparierenden Geräte werden durch die ITSM HealthCare nicht übernommen. Die ITSM HealthCare übernimmt keinerlei Haftung für die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorschriften bei Durchführung der Nacherfüllung.
- Auf die Pflicht des Kunden, seine Daten ausreichend aktuell und vollständig zu sichern wird hingewiesen. Der Kunde muss daher dafür Sorge tragen, dass durch regelmäßige, mindestens tägliche, Datensicherung eine einfache Rekonstruktion etwa verlorengegangener Daten möglich ist.
- Der Kunde verpflichtet sich, unentgeltlich alle Voraussetzungen zu schaffen, die für die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind. Die vorhandene IT-Infrastruktur muss sich in einem Zustand befinden, so dass eine reibungslose Abwicklung der vertraglich geschuldeten Leistung möglich ist.
- Es ist dem Kunden nicht gestattet, Softwarekopien für Dritte zu erstellen, an Dritte weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computern von Dritten zu übertragen, Dritten zu gestatten, die Programme und Software für deren Zwecke zu kopieren oder sonst wie Dritte zu überlassen; es sei denn das die ITSM HealthCare dies dem Kunden ausdrücklich zuvor gestattet hat. Für jeden Fall des Verstoßes gegen vorgenannte Pflicht verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 50.000,– Euro als pauschalierten Schadensersatz an die ITSM HealthCare, soweit es sich um ein Softwareprodukt der ITSM HealthCare handelt. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass die ITSM HealthCare ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder der Schaden wesentlich geringer ist als die Pauschale.
- Der Kunde wirkt rechtzeitig und im notwendigen Umfang bei der Leistungserbringung seitens der ITSM HealthCare mit. Die ITSM HealthCare wird den Kunden auf entsprechende Mitwirkungspflichten rechtzeitig hinweisen.
11. Abtretung von Rechten, Einsatz von Dritten
- Der Kunde darf seine Rechte aus dem Vertrag weder ganz noch teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung der ITSM HealthCare an Dritte abtreten. Die ITSM HealthCare ist berechtigt, sämtliche ihr aus den Verträgen zustehenden Rechte an Dritte abzutreten, sofern dies nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.
- Zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Verträgen mit dem Kunden kann die ITSM HealthCare Dritte einsetzen. Der Einsatz eines Dritten entbindet die ITSM HealthCare nicht von ihren vertragsgemäßen Verpflichtungen.
12. Vertragslaufzeit, Kündigung
- Die Laufzeit des Vertrags wird im jeweils einzelnen Vertrag selbst festgelegt, der auf der Grundlage dieser AGB geschlossen wird.
13. Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der ITSM HealthCare und dem Kunden Bonn. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
- Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen der ITSM HealthCare und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
Stand: 22. März 2025